AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neumann’s GmbH

Sobald ein Zimmer bestellt (telefonisch oder per Email) und zugesagt ist (immer per EMail, in seltenen, weil kurzfristigen Fällen auch per Telefon), gilt ein Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen.

Die Bestellung sowie die Zusage kann telefonisch oder schriftlich bzw. per EMail rechtsverbindlich erfolgen.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist die Pension verpflichtet, sich um Ersatz zu bemühen. Die Zimmer können aber im Umkreis bis zu 5 km vom Standort ersatzweise angeboten werden.

Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und inklusive Mehrwertsteuer.

Stornierungsgebühren bei Vertragsrücktritt durch den Gast:
Bis 14 Tage vor Anreisedatum ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Stornierungen oder Änderungen, die verspätet erfolgen, oder Nichtanreisen werden mit 80% des Preises der gesamten Buchung berechnet.

Bei vorzeitiger Abreise wird der gesamte vereinbarte Preis für den gebuchten Aufenthalt fällig. Dies gilt ebenfalls bei “Rauswurf” von rücksichtslosen Gästen im Falle einer massiven Störung oder Belästigung anderer Gäste im Haus.

Zahlungen sind ausschließlich in bar und bei Anreise möglich.

Die gebuchten Zimmer können nach Absprache der Uhrzeit bezogen werden. Sollten Sie später als 18.00 Uhr anreisen, bitten wir Sie uns zu informieren, da wir ansonsten das Zimmer weiter vermieten, sollte Nachfrage bestehen.

Am Abreisetag stehen Ihnen die Zimmer bis 10.30 Uhr zur Verfügung.

Für selbstverschuldete Beschädigungen vor Ort, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber der Pension.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Zahlungsort ist für beide Seiten Schwetzingen. Es gilt deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform um wirksam zu werden.

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die entsprechende Ausführung des BGB/HGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im übrigen gilt ebenfalls die Hausordnung.

Stand März 2017, Neumann’s GmbH, Änderungen vorbehalten.